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Energieberatung für Hotels – lohnenswert oder doch nur Luxus

Hotelbetriebe sind nur solange konkurrenzfähig, wie sie finanziell liquide bleiben und nicht durch Engpässe, beispielsweise verursacht durch unerwartet hohe Sanierungskosten, in den Sog der Insolvenz geraten.
Daher ist es sinnvoll, in Zeiten solider finanzieller Polster Investitionen in die Zukunft zu tätigen. Modernisierungen sorgen nicht nur für erhöhtes Wohlbefinden bei den Gästen, sie können sich auch positiv auf zukünftige Kalkulationen auswirken.

Die Energetische Sanierung eines Hotels stellt nicht nur einen ideellen Wert (Umweltverträglichkeit) dar, in Zeiten stetig steigender Energiekosten werden durch eine solche lohnende Investition Folgekosten für den Hotelier kalkulierbarer.

Wo gibt es Einsparungspotenzial ?


Schlecht gedämmte Hotelräumlichkeiten zeigen beispielsweise über die Thermografie, wie viel Wärme über sogenannte Energielecks entweicht – neben Energieverschwendung auch eine eklatante Budgetverschwendung. Der gesamte Energiebedarf kann über eine Energetische Sanierung erheblich gesenkt werden.
In diesem Rahmen ist eine professionelle Energieberatung sowie eine Energiebescheinigung (bescheinigt einen umweltfreundlichen und umweltbewussten Hotelbertrieb) – der sogenannte Energieausweis – eine lohnende Investition.
Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2007 werden Gebäude, die bezüglich ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, als Wohngebäude definiert.

Eingeschlossen werden hier Pflege-, Alten- und Wohnheime sowie ähnliche Einrichtungen. Alle anderen Gebäude, die nicht in diese Kategorie eingeordnet werden können, werden als Nichtwohngebäude bezeichnet. Nach den Regelungen der EnEV 2007 §§ 22 werden für Gebäude, die gemischt genutzt werden (weisen dann Nichtwohnnutzungen und Wohnanteile auf), ebenfalls Energieausweise ausgestellt. Generell muss dabei eine Einzelfallbewertung vorgenommen werden.

Der Energieausweis ist schon Pflicht

Seit dem 1.7.2009 sind auch bei Gewerbeobjekten wie Hotels, Gaststätten, Supermärkten und Bürogebäuden Energieausweise zur Pflicht geworden. In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr, die über eine Nutzfläche von über 1.000 m² verfügen, muss der Energieausweis gut sichtbar sein (Aushang). Hiervon sind alle Krankenhäuser, Landratsämter, Kindergärten, Schulen und Rathäuser betroffen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Energieausweis entweder als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis ausgestellt werden. Für die Erstellung der Energieausweise sind nach EnEV 2007 Eigentümergemeinschaft, Eigentümer oder Bauherr verantwortlich. Generell besteht der Energieausweis aus vier DIN-A4-Seiten. Die erste Seite behandelt die allgemeinen Gebäudedaten, auf der zweiten Seite werden Angaben zum Bedarfsausweis gemacht, Seite drei enthält Angaben zum Verbrauchsausweis, während auf der letzten Seite Begriffserläuterungen aufgeführt werden.

Als Anlage enthält der Energieausweis auch noch Modernisierungsempfehlungen. Für die Gewerbefläche und den Wohnbereich müssen separate Energieausweise erstellt werden, dabei ist auch eine Trennung der Verbrauchsdaten erforderlich.




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