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Trinkwasserverordnung – Pflicht Legionellenuntersuchung – Gastronomie grundsätzlich nicht betroffen

Am 1.November 2011 trat bereits die überarbeitete Trinkwasserverordnung in Kraft. Dieses war notwendig, da neue wissenschaftliche Erkenntnisse Punkte aufgedeckt haben, die einen neuen Umgang mit Trinkwasser und deren Überwachung notwendig gemacht hat.

Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch. Dabei ist der Zweck der Verordnung„die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, zu schützen“.

Hierbei wird das Hauptaugenmerk auf die Bekämpfung von Legionellen gesetzt. In diesem Sinne hat der Gesetzgeber im der überarbeiteten Trinkwasserverordnung eine Untersuchungspflicht für Inhaber sowie Betreiber von Hausinstallationen mit einer Großanlage zur Wassererwärmung eingeführt. Die sogenannte Legionellenprüfung.

Welcher Betrieb ist betroffen ?

Betroffen sind Betriebe in den denen sich eine Anlage ( Grossanlage ) zur Trinkwassererwärmung befindet, sofern aus dieser Anlage Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird ( § 3 TrinkwV.).

Eine Grossanlage wird dabei definiert als“ Anlagen zur Trinkwassererwärmung sind Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l und/oder 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle des Trinkwassers.“

Anzeigepflicht für den Betreiber

Der jeweilige Hotelier/Gastronom ist verpflichtet, die Neuerrichtung einer Wasserversorgungsanlage spätestens 4 Wochen im Voraus dem zuständigen Gesundheitsamt schriftlich anzuzeigen. Betriebe in den bereits eine Wasserverorgungsanlage betrieben wird, ist ebenfalls gesetzlich verpflichtet diese dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen (siehe § 13 Abs. 5 TrinkwV).

Legionellenprüfung wie oft ?

Der Betreiber einer Grossanlage zur Trinkwassererwärmung ist verpflichtet das Trinkwasser alle drei Jahre auf Legionellen zu überprüfen. Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, welche sich sehr gut in warmen, stehendem Wasser vermehren können. Diese Bakterien können zb. beim Duschen in die menschliche Lunge geraten und zu Krankheiten wie Legionellose führen. Im Jahr ziehen sich den neusten Studien zur Folge ca 30.000 Menschen eine Infektion mit Legionellen zu und ca. 4000 Menschen sterben an den Folgen dieser Erkrankung.

Wie müssen die Gäste informiert werden ?

Der Betreiber der Trinkwasserversorgungsanlage muss seine Gäste mittels eines Aushanges über die aktuellen Prüfungsergebnisse informieren.

Gastronomie sind grundsätzlich nicht betroffen

Wenn die Wasserversorgung von Toiletten, Handwaschbecken und sonstiges Wasserentnahmestellen über eine hauseigenen Wasserversorgungsanlage erfolgt, ist die Legionellenprüfung hier nicht nötig. Daher gelten die, an die Anforderungen an die Legionellenprüfung laut Trinkwasserverordnung gestellt werden, grundsätzlich nicht für Gastronomiebetriebe. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.



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